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Psychotherapie - Psychosoziale Landschaft - wer macht was? Teil 1

Aktualisiert: 13. Sept. 2024

In der Welt der psychischen Gesundheit kann es manchmal schwer sein, den Überblick zu behalten:

  • Wer bietet welche Leistungen an?

  • Darf ein Neurologe Psychotherapie anbieten?

  • Kann ein Psychologe Medikamente verschreiben?


Dieser Blogbeitrag soll etwas Orientierung bringen und die wichtigsten Akteure im deutschen Gesundheitssystem vorstellen.

Dies ist eine stark vereinfachte Übersicht, aber sie kann als erste Orientierung dienen. Wenn das Interesse geweckt ist, lohnt es sich, tiefer in die Materie einzusteigen!


Wer spielt eine Rolle in der psychotherapeutischen Versorgung? (Teil 1)


  1. Hausärzt*innen


    Aufgabenbereich: Hausärztinnen sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen – sowohl körperlich als auch psychisch. Sie übernehmen die medizinische Grundversorgung, Sie stellen Diagnosen und überweisen bei Bedarf an Fachärzte. Auch die Verschreibung von Medikamenten und die Ausstellung von Krankschreibungen gehören zu ihren Aufgaben.

    Ausbildung: Hausärztinnen haben ein sechsjähriges Medizinstudium abgeschlossen und anschließend eine fünfjährige Facharztausbildung in Allgemeinmedizin absolviert. Rechte: Hausärzt*innen dürfen Diagnosen stellen, Medikamente verschreiben und Patienten krankschreiben. Psychotherapie dürfen sie allerdings nur anbieten, wenn sie eine spezielle psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben.


  2. Psychiaterinnen – Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie Aufgabenbereich: Psychiaterinnen sind spezialisiert auf die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen. Sie verschreiben Medikamente und können in manchen Fällen auch psychotherapeutische Gespräche führen. Ausbildung: Psychiaterinnen haben Medizin studiert und eine fünfjährige Facharztausbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie abgeschlossen. Rechte: Psychiater*innen dürfen Diagnosen stellen, Psychopharmaka verschreiben und psychische Störungen behandeln. Psychotherapie dürfen sie anbieten, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen haben. Alle diese Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.


  3. Neurolog*innen Aufgabenbereich: Neurologinnen sind auf Erkrankungen des Nervensystems spezialisiert, zum Beispiel bei Epilepsie, Multiple Sklerose oder Parkinson. Sie kümmern sich um die Diagnostik und Behandlung von Störungen, die das Gehirn, Rückenmark und die Nerven betreffen. Ausbildung: Wie Psychiaterinnen haben Neurologinnen Medizin studiert und danach eine fünfjährige Facharztausbildung in Neurologie absolviert. Rechte: Neurologinnen dürfen Diagnosen stellen, Medikamente verschreiben und Patienten krankschreiben. Sie können allerdings nur dann Psychotherapie anbieten, wenn sie eine zusätzliche psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen haben, was jedoch selten vorkommt.


  4. Psycholog*innen Aufgabenbereich: Psychologinnen beschäftigen sich mit dem Verhalten, den Gefühlen und Gedanken von Menschen. Sie arbeiten oft in Forschung, Beratung oder im Bereich der Personalentwicklung. In der klinischen Psychologie können sie Diagnosen erstellen und psychologische Beratung anbieten. Ausbildung: Psychologinnen haben in der Regel ein Bachelor- und Masterstudium der Psychologie abgeschlossen. Rechte: Psychologinnen dürfen Diagnosen stellen, jedoch weder Psychotherapie anbieten noch Medikamente verschreiben. Sie können allerdings nach einer Heilpraktikerprüfung oder nach einer zusätzlichen Ausbildung zumzur Psychologischen Psychotherapeut*in psychotherapeutisch tätig werden.


  5. Psychologische Psychotherapeut*innen (mit und ohne Kassensitz) Aufgabenbereich: Psychologische Psychotherapeutinnen sind auf die Diagnose und Behandlung psychischer Störungen spezialisiert. Sie arbeiten überwiegend mit Gesprächstherapie und können unterschiedliche Therapieverfahren anbieten, je nachdem, welche Ausbildung sie absolviert haben (z. B. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse).

    Ausbildung: Nach einem abgeschlossenen Psychologiestudium (Bachelor und Master) absolvieren sie eine 3- bis 5-jährige Weiterbildung, um die Approbation zu erhalten.

    Rechte: Psychologische Psychotherapeutinnen dürfen Diagnosen stellen und psychotherapeutische Behandlungen anbieten, jedoch keine Medikamente verschreiben. Mit einem Kassensitz können sie die Kosten für die Behandlung über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Ohne Kassensitz arbeiten sie meist mit privat Versicherten oder über das Kostenerstattungsverfahren.


Dies war der erste Teil einer Übersicht über die Akteure im Bereich der psychischen Gesundheit. Im nächsten Teil werde ich weitere Berufsgruppen wie Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, Fachberatungsstellen und Seelsorge beleuchten. Wenn Sie Fragen haben oder mehr zu einem bestimmten Thema wissen möchten, hinterlassen Sie gerne einen Kommentar!


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